Der Goldbestand von Xetra-Gold (ISIN: DE000A0S9GB0) hat sich im ersten Halbjahr 2024 verringert. Er liegt jetzt bei 175,5 Tonnen, was einem Rückgang von 23,2 Tonnen im Laufe des Jahres entspricht. Anfang 2024 betrug der Bestand noch 198,7 Tonnen Gold. Über einen Zeitraum von fünf Jahren betrachtet, ist der Bestand um 18,8 Tonnen gesunken, während der Goldpreis pro Gramm in Euro insgesamt um 75 Prozent gestiegen ist.
„Im letzten Halbjahr gab es vor allem in Nordamerika und Europa Abflüsse von Gold-Wertpapieren, da viele Anleger*innen ihre Anteile zu Höchstständen verkauften. Gleichzeitig ist der weltweite Gold-Kaufrausch bei den Notenbanken weiterhin ungebrochen, allen voran im asiatischen Raum. Das treibt den Goldpreis auf immer neue Höchststände – zum Nachteil von Anleger*innen, an denen die Goldpreisrallye nun vorbeigeht. Wir sehen, dass besonders durch die jüngste Zinsentscheidung der Europäischen Zentralbank auch Xetra-Gold wieder Bestandszuwächse verzeichnet. Eine Trendwende ist jedoch noch nicht sicher. Fest steht: Gold bleibt weiterhin ein langfristiger Portfolio-Schutz und sollte fünf bis zehn Prozent des eigenen Depots ausmachen“, sagt Steffen Orben, Geschäftsführer der Deutsche Börse Commodities, Emittentin von Xetra-Gold.
Xetra-Gold ist das fünftgrößte Gold-Exchange Traded Commodity (ETC) der Welt und das größte in Kontinentaleuropa mit physischer Hinterlegung. Der Bestand erhöht sich immer dann, wenn Anleger*innen Xetra-Gold-Anteile über die Börse kaufen. Für jeden Anteilschein wird genau ein Gramm Gold im Zentraltresor hinterlegt. Das verwaltete Vermögen von Xetra-Gold betrug zum Ende des ersten Halbjahres 2024 12,3 Mrd. €. Xetra-Gold-Anleger*innen haben zudem das Recht, das physische Gold zu erhalten, das durch ihre Anteile verbrieft ist. Seit Xetra-Gold im Jahr 2007 eingeführt wurde, haben Anleger*innen davon 1.841-mal Gebrauch gemacht. Insgesamt wurden 7,9 Tonnen Gold ausgeliefert.
Im September 2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass Gewinne aus dem Verkauf oder der Einlösung von Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Daher gelten der Kauf und die Einlösung oder der Verkauf steuerlich genauso wie der direkte Kauf oder Verkauf von physischem Gold – also beispielsweise wie Goldbarren oder Goldmünzen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.xetra-gold.com.