Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) billigt Zusammenschluss von Deutsche Börse und NYSE Euronext

Erschienen am: 12.09.2011

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Zusammenschluss von Deutsche Börse und NYSE Euronext gebilligt. Damit nimmt der Zusammenschluss in Deutschland einen zentralen aufsichtsrechtlichen Meilenstein.

Die BaFin-Prüfung ist der Sache nach mit der börsenaufsichtsrechtlichen Anteilseignerkontrolle vergleichbar und bezieht sich auf die Zulässigkeit des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung an den in der Gruppe Deutsche Börse befindlichen Bank- und Finanzdienstleistungsinstituten durch die in den Niederlanden ansässige Muttergesellschaft des neuen Konzerns (Holdco). Erfasst werden hiervon insbesondere die Clearstream Banking AG, als zentrales Abwicklungsinstitut für Wertpapiergeschäfte, sowie die Eurex Clearing AG, als zentraler Kontrahent der Terminbörse Eurex.

Im Rahmen ihrer Prüfung hat die BaFin unter anderem sowohl die Zuverlässigkeit der niederländischen Holdco als auch deren finanzielle Solidität festgestellt. Insgesamt hat die BaFin bescheinigt, dass der Fusion in Deutschland keine bankaufsichtsrechtlichen Gründe entgegenstehen.

Die Transaktion steht unter weiteren Vollzugsbedingungen wie etwa der Gestattung durch die zuständigen EU-Wettbewerbsbehörden sowie der zuständigen Börsenaufsichtsbehörden.