Die formelle Ankündigung des Potentiellen Zusammenschlusses steht unter anderem unter dem Vorbehalt, dass eine Einigung über die Bedingungen des Potentiellen Zusammenschlusses erzielt wird, die marktübliche Due Diligence zur Zufriedenheit verläuft und die finale Zustimmung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat der Deutsche Börse sowie den Verwaltungsrat (Group Board) der LSE erteilt wird. Die Parteien behalten sich das Recht vor, (a) auf diese Vorbedingungen zu verzichten, (b), vorbehaltlich der Zustimmung der jeweils anderen Partei die Form der Gegenleistung zu verändern und/oder ein Angebot zu abweichenden Bedingungen zu unterbreiten (auch in Bezug auf das Umtauschverhältnis), obgleich gegenwärtig eine Überprüfung derselben nicht beabsichtigt ist, und/oder (c) die Bedingungen mit Blick auf Dividenden anzupassen, die von einer Partei angekündigt, beschlossen oder ausgeschüttet werden; dies gilt nicht für solche Dividenden, die im gewöhnlichen Geschäftsverlauf (im Einklang mit der geübten Praxis) vor Vollzug beschlossen oder ausgeschüttet werden.