Die Entscheidung, die Bußgelder gleichwohl zu akzeptieren, erfolgte im übergeordneten Interesse des Unternehmenswohls. Damit will die Deutsche Börse AG sicherstellen, dass sich das Unternehmen schnellstmöglich wieder ausschließlich auf das Geschäft konzentrieren und die schwerwiegenden Belastungen durch das Ermittlungsverfahren hinter sich lassen kann. Dem misst das Unternehmen höchste Priorität bei.