Diese Bekanntmachung enthält zukunftsgerichtete Aussagen bzw. Aussagen, die als zukunftsgerichtete Aussagen behandelt werden. Die zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und basieren nicht auf historischen Tatsachen, sondern vielmehr auf gegenwärtigen Erwartungen und Prognosen der Geschäftsführungen der Deutsche Börse AG und der London Stock Exchange Group plc hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Sie unterliegen daher Risiken und Ungewissheiten, wodurch die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dargestellten oder implizierten Ergebnissen abweichen können. Häufig, aber nicht immer, sind zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Worten wie “plant”, “erwartet” bzw. “erwartet nicht”, “wird erwartet”, “unterliegt”, “budgetiert”, “geplant”, “schätzt”, “prognostiziert”, “beabsichtigt”, „antizipiert“ bzw. „antizipiert nicht“, oder „glaubt“ oder Varianten solcher Worte gekennzeichnet ebenso durch Sätze oder Aussagen, wonach bestimmte Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse ergriffen werden, sich ergeben bzw. erreicht werden „können“, „könnten“, „sollten“, „würden“ oder „dürften“. Auch wenn die Deutsche Börse AG und die London Stock Exchange Group plc der Auffassung sind, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Erwartungen begründet sind, können die Deutsche Börse AG und die London Stock Exchange Group plc keine Zusicherung abgeben, dass sich die Erwartungen als zutreffend erweisen werden. Die zukunftsgerichteten Aussagen enthalten naturgemäß Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft liegen. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können aufgrund verschiedener Faktoren wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dargestellten oder implizierten Ergebnissen und Entwicklungen abweichen.