Rechtlich handelt es sich bei ETCs nicht um Sondervermögen, sondern um Schuldverschreibungen wie ein Zertifikat. Dieses Merkmal ist u.a. im Fonds-Recht begründet, das für Publikumsfonds eine Mindestanzahl an verschiedenen Anlageformen vorschreibt. Ein ETF, der nur in Silber investiert, wie das in der Schweiz möglich ist, geht nach EU-Recht nicht.