Kurs, der nur einmal börsentäglich, gewöhnlich zur Mitte der Börsensitzung, für Aktien im Amtlichen Markt festgestellt wird.
Der Einheitskurs wird vor allem für Aktien ermittelt, die aufgrund ihres geringen Handelsvolumens nicht zum variablen Handel zugelassen sind.
Auch für Aktien im variablen Handel werden Einheitskurse festgestellt, und zwar dann, wenn die vorliegenden Orders mangels eines geeigneten Geschäftspartners bis zur Feststellung des Einheitskurses nicht ausgeführt werden konnten.
Der Einheitskurs bei Orders im variablen Handel an der Präsenzbörse in Frankfurt hat seit Juni 1999, mit Einführung der Mindestschlussgröße Eins, stark an Bedeutung verloren.
Für die Ermittlung des Einheitskurses gelten folgende Vorschriften:
- Zum Einheitskurs muss der größtmögliche Umsatz zustande kommen (Meistausführungsprinzip).
- Alle bestens und billigst limitierten Aufträge müssen ausgeführt werden können.
- Grundsätzlich müssen alle über dem Einheitskurs limitierten Kaufaufträge ausgeführt werden können.
- Alle unter dem Einheitskurs limitierten Verkaufsanträge müssen ausgeführt werden können.
- Zum Einheitskurs limitierte Kauf- und Verkaufsaufträge müssen wenigstens teilweise ausgeführt werden.
Die Ermittlung des Einheitskurses sowie die Zuteilung der Orders im Präsenzhandel wird durch das Börsencomputersystem Xontro unterstützt.