Finanztermingeschäft

Am Terminmarkt abgeschlossenes Geschäft, dessen Erfüllungstermin über die Fristen am Kassamarkt von zwei Börsen- bzw. Bankarbeitstagen hinausreicht.

Das wesentliche Kennzeichen von Finanztermingeschäften ist, dass die am Kassamarkt geltende Frist von zwei Börsen- bzw. Bankarbeitstagen für die Lieferung des Wertpapiers nicht gilt. Vor dem vereinbarten oder tatsächlichen Erfüllungstermin, dem Ausübungstag, handelt es sich um ein „schwebendes Geschäft“ im bilanztechnischen Sinne. Bei einem unbedingten Termingeschäft, z. B. einem Future, haben weder Verkäufer noch Käufer vor diesem Termin ihre Leistungen zu erbringen. Bei einem Optionsgeschäft muss der Käufer lediglich die Optionsprämie bezahlen.

Finanztermingeschäfte bieten oft höhere Renditechancen, sind aber gleichzeitig mit größeren Risiken verbunden und eignen sich deshalb nur für erfahrene Anleger.