Kursmakler

Früher: amtlich bestellter Börsenmakler, der Käufe und Verkäufe für fremde und eigene Rechnung ausführte und Kurse für die von ihm im Amtlichen Handel betreuten Wertpapiere auf der Grundlage von Kauf- und Verkaufsaufträgen ermittelte.

Mit der Änderung des Börsengesetzes im Rahmen des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes im Jahr 2002 wurden Kurse und die Amtlichkeit der Kursfeststellung und des Kursmaklers abgeschafft.