Marktsegment

Teilmarkt im Wertpapierhandel.

Bei einer Notierung von Aktien an der Börse Frankfurt können Unternehmen zwischen den drei gesetzlichen Marktsegmenten Amtlicher Markt, Geregelter Markt und Freiverkehr (Open Market) wählen.

Amtlicher und Geregelter Markt sind EU-regulierte Märkte und im öffentlichen Recht (Wertpapierhandelsgesetz – WpHG) verankert. Zulassungsbedingungen und Transparenzanforderungen sind vom europäischen Gesetzgeber vorgegeben und garantieren sämtliche Vorteile einer vollen Börsennotierung. Der Freiverkehr in Frankfurt (Open Market) ist ein von der Deutschen Börse reguliertes privatrechtliches Segment. Hier werden die Aktien von Unternehmen in den Handel einbezogen.

Diese drei Zulassungssegmente stellen den vom Gesetzgeber im WpHG geforderten und geregelten rechtlichen Unterbau für die Transparenzstandards Prime Standard, General Standard und Entry Standard dar.