Standardisiertes, an einer Terminbörse gehandeltes Kauf- oder Verkaufsrecht auf einen Basiswert.
Eine Option ist das verbriefte Recht, aber nicht die Pflicht, eine bestimmte Menge eines Basiswertes (z. B. Aktien) zu einem vereinbarten Preis (Basispreis) innerhalb eines festgelegten Zeitraums oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erwerben (Kaufoption/Call) oder zu veräußern (Verkaufsoption/Put).
Optionen sind eigenständige Finanzinstrumente aus der Gattung der Termingeschäfte. Der Optionskäufer zahlt dem Verkäufer für das Ausübungsrecht einen Optionspreis (Optionsprämie). Dafür verpflichtet sich der Verkäufer, wenn die Option ausgeübt wird, den Basiswert gegen Zahlung des Basispreises bereitzustellen oder zu übernehmen. Nimmt der Optionsinhaber sein Ausübungsrecht aber nicht in Anspruch, erlischt das Optionsrecht am Ende der Laufzeit und die Option verfällt. Da die Entscheidung zur Ausübung allein der Käufer des Optionsrechts trifft, wird diese Gattung von Termingeschäft auch als bedingtes Termingeschäft bezeichnet.