Stückaktien

Nennwertlose Aktien.

Im Gegensatz zu Nennwertaktien, die auf einen bestimmten Betrag als Anteil am Grundkapital lauten (z. B. 5 €), verbriefen Stückaktien einen prozentualen Anteil am Grundkapital des Unternehmens. Auf der Urkunde weisen Stückaktien nicht die Beteiligungsquote aus, sondern lediglich z. B. die Bezeichnung „Eine Aktie der Gesellschaft“. Dadurch wird die Berichtigung der Aktienurkunden aufgrund von Kapitalmaßnahmen vermieden. Die Beteiligungsquote einer Stückaktie kann anhand des in der Satzung ausgewiesenen Grundkapitals errechnet werden. Stückaktien wurden in Deutschland erstmals 1998 eingeführt.

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