Stammaktie

Aktie, die dem Inhaber die normalen Aktionärsrechte laut Aktiengesetz gewährt.

Gegensatz: Vorzugsaktie. Stammaktien sind die dominierende Aktiengattung im deutschen Börsenwesen. Zu den darin verbrieften Aktionärsrechten gehören insbesondere:

  • das Recht auf Zahlung einer Dividende
  • das Stimmrecht, Auskunfts- und Rederecht in der Hauptversammlung
  • das Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien
  • das Auskunftsrecht
  • das Recht auf Anteil am Liquidationserlös

Die im Börsenhandel übliche Abkürzung für Stammaktien ist „Stämme“.