Treuhänder

Natürliche oder juristische Person, die als unparteiischer Dritter zwischen zwei Parteien fungiert.

Treuhänder können eingesetzt werden, wenn zwischen zwei Vertragspartnern Geld und Vermögenswerte ausgetauscht werden. Sie agieren unabhängig von den Vertragsparteien. Durch die Übertragung der Vermögensrechte erhält der Treuhänder die Rechtsstellung eines Eigentümers und kann so z. B. die Stimmrechte des Eigentümers ausüben oder die Anteile des Eigners veräußern.