Zeichnen

Abgabe eines Orderwunsches vor Handelsstart bei Neuemissionen

Wenn Unternehmen an die Börse gehen, bieten sie häufig (aber nicht immer) Aktien vor Handelsstart zur Zeichnung an. Dafür geben sie meist eine Preisspanne vor. Innerhalb dieser können Anleger*innen verbindlich ihre Kaufabsicht für eine bestimmte Anzahl an Aktien kundtun. Mit der Angabe eines Preislimits legen sie fest, wie viel sie maximal bezahlen wollen. Gelegentlich wählt das Unternehmen auch ein Festpreisverfahren, dann ist der Preis von vorne herein bekannt.


Je nach Nachfrage legt das Unternehmen vor Handelsstart an der Börse den Ausgabepreis fest und teilt die Aktien den Anleger*innen zu diesem Preis zu. Das Unternehmen möchte einerseits möglichst viele Aktien abgeben, anderseits einen möglichst hohen Preis erzielen. Übersteigt die Nachfrage das Angebot, kann das Unternehmen wählen, welche Anlegergruppen wie viel Prozent vom Platzierungsvolumen bekommen, so nennt man die Anzahl der ausgegebenen Aktien.


Privatanleger können Aktien meist über ihre Depotbank zeichnen. Allerdings sind nicht alle Neuemissionen immer verfügbar. Insbesondere „attraktive“ Börsengänge mit viel medialer Aufmerksamkeit werden nur bei den Banken im Konsortium angeboten, das vom Unternehmen mit der Betreuung beauftragt worden ist.


Eine Alternative ist die Zeichnung über die Frankfurter Börse. Die kann über jede Depotbank abgewickelt werden, die den Handelsplatz Frankfurt anbietet (mit wenigen Ausnahmen, die den Service für ihre Kunden gesperrt haben). Während der Zeichnungsphase geben Sie einfach eine Kauforder mit Limit auf. Sollte Ihr Limit zu hoch sein oder Sie bekommen keine Zuteilung, keine Sorge. Alle Orders werden vor Handelsstart gelöscht.


Meist ein oder zwei Tage nach Zeichnungsende kommen die Aktien in den Handel. Dann wird im Rahmen einer IPO-Auktion auf Xetra und parallel auf dem Parkett, seltener nur im Parketthandel, der erste Börsenpreis festgestellt.

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