Eine Verkürzung des Abwicklungszyklus würde zu einer Verringerung der Einschussanforderungen für CCPs, einer Risikominderung und Kosteneinsparungen führen. Ein solcher Schritt ist technisch möglich und könnte zu einer stärkeren Automatisierung und Standardisierung der wichtigsten Back-Office- und Post-Trade-Prozesse führen, was die Markteffizienz erhöhen würde. Er birgt jedoch auch ein erhöhtes Risiko von fehlgeschlagenen Abwicklungszyklen und eine Verringerung der Abwicklungseffizienz, wenn die Märkte nicht gut vorbereitet sind. Um die Marktbereitschaft zu gewährleisten, hat die ESMA im Dezember 2023 eine Aufforderung zur Einreichung von Belegen zur Verkürzung des Abwicklungszyklus veröffentlicht. Das aus der Branche gesammelte Feedback weist auf zahlreiche Herausforderungen im Zusammenhang mit T+1 hin, wobei die ESMA zu dem Schluss kam, dass ein endgültiger Übergang zu T+1 frühestens 32 Monate nach dem Datum erfolgen könnte, an dem die Branche darüber informiert wird, dass die Änderung erfolgen muss.