Aktienkapital

In Aktien aufgeteiltes Grundkapital einer Aktiengesellschaft.

Das Aktien- oder Grundkapital einer deutschen Aktiengesellschaft beträgt mindestens 50.000 € und ist in Nennwert- oder Stückaktien aufgeteilt. Die Bestimmungen zum Mindestbetrag des Grundkapitals sind in § 7 und § 228 des Aktiengesetzes geregelt.


Durch eine Kapitalherabsetzung kann das Grundkapital kurzfristig unter den Mindestbetrag sinken. Eine solche Kapitalherabsetzung ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Mindestnennbetrag durch eine spätere Kapitalerhöhung wieder erreicht wird.