Organisierter Markt für den geordneten Handel mit Wertpapieren und Vermögenswerten auf der Rechtsgrundlage des Börsengesetzes
Der Begriff Börse bezeichnet einen Markt, an dem zu festgelegten Zeiten, den Börsentagen, bestimmte austauschbare Güter wie Wertpapiere, Edelmetalle oder Devisen gehandelt werden. Dabei stellen Börsen die organisatorischen Voraussetzungen für den geordneten Handel zur Verfügung. Sie unterliegen dem Börsengesetz (BörsG) und der Börsenordnung der jeweiligen Börse.
An einer Börse werden die Handelsobjekte nicht physisch gehandelt. Daher müssen die einzelnen Stücke oder Mengen fungibel sein, d. h., vertretbar ausgetauscht werden können. Vertretbare Waren sind nach Art, Maß, Gewicht und Zahl genau bestimmbar. So können Wertpapiere derselben Art (z. B. Nennwert- oder Stückaktien) und desselben Ausstellers (z. B. einer AG) über denselben Nennbetrag einfach ausgetauscht werden, da sie genau definiert und gleichermaßen aufgeteilt sind.
An einer Börse werden die Preise für die jeweiligen Handelsobjekte bestimmt.
Die Bewertungsfunktion stellt den aktuellen Kurs (Börsenpreis) für einzelne Wertpapiere fest und damit auch den Marktwert des betreffenden Unternehmens (Emittent).
Eine Börse übernimmt im Wesentlichen folgende Funktionen:
- Die Marktfunktion führt Angebot und Nachfrage zusammen.
- Die Mobilisationsfunktion stellt ein Umfeld bereit, in dem Unternehmen Eigenkapital aufnehmen können, indem sie Wertpapiere emittieren, d. h. ausgeben.
- Die Substitutionsfunktion gewährleistet, dass Wertpapiere zu jeder Zeit vom Verkäufer verkauft und auf den Käufer als neuen Inhaber übertragen werden können.
Börsen unterscheiden sich in ihren geschäftlichen Schwerpunkten und werden nach folgenden Kriterien unterteilt:
- Art der Handelsobjekte: Wertpapierbörsen, Edelmetall-, Devisen- und Warenbörsen.
- Geschäftsart: Kassamarkt und Terminmarkt.
- Handelsmodell: Von Menschen unterstützter Parketthandel und vollelektronischer Computerhandel.
Das deutsche Börsengesetz kontrolliert die in Deutschland ansässigen Börsen und regelt deren Organisation. Ähnlich wie in einem Unternehmen gibt es in jeder Börse Leitungsorgane, die durch das Börsengesetz mit verwaltungsrelevanten Befugnissen ausgestattet sind:
- Die Börsengeschäftsführung übernimmt allgemeine Leitungsfunktionen für den täglichen Börsenhandel und bestimmt, welche Personen für den Börsenhandel zugelassen werden.
- Der Börsenrat kontrolliert die Börsengeschäftsführung und erlässt die Börsen- und die Gebührenordnung.
- Die Börsenordnung regelt den Börsenhandel, die Geschäftszweige und die Organisation.
- Die Handelsüberwachungsstelle beaufsichtigt den Markt und die Geschäftsabwicklung.
Eine Börse verwaltet sich aber nicht vollständig selbst, sondern ist durch das deutsche Börsengesetz auch der Landesregierung des Bundeslandes unterstellt, in dem sie ansässig ist. Die Börsenaufsichtsbehörde ist die oberste Aufsichtsbehörde auf Landesebene und entscheidet darüber, ob eine Börse errichtet oder aufgehoben wird.
Die Größe einer Börse lässt sich zum einen an ihrem Börsenumsatz berechnen oder an der Anzahl der notierten Wertpapiere und Handelsteilnehmer, zum anderen an der Marktkapitalisierung, falls die betreffende Börse selbst börsennotiert ist. Diese ergibt sich aus dem Kurs (Börsenpreis) einer einzelnen Aktie mal der Anzahl aller ausgegebenen Aktien.