Börsenhändler

Angestellte von zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmen, die für den Eigen- oder Kundenhandel des Unternehmens Geschäfte abschließen.

Im weiteren Sinne versteht man unter Börsenhändlern inzwischen alle Personen, die an der Börse Geschäfte tätigen. Im engeren Sinne sind dies zugelassene Handelsteilnehmer.

Kriterien für die Zulassung eines Händlers zum Börsenhandel sind laut § 19 Abs. 6 des Börsengesetzes Zuverlässigkeit und berufliche Eignung. Börsenhändler müssen in einer Prüfung vor der Prüfungskommission einer Wertpapierbörse ihre Fähigkeiten nachweisen.

Genaue Anforderungen an die fachliche Eignung regelt eine vom Börsenrat erlassene und von der Börsenaufsichtsbehörde genehmigte Zulassungsordnung für Börsenhändler. Wie die Voraussetzungen nachzuweisen sind, bestimmt die Börsenordnung.