Genussschein

Mischform aus Aktie und Anleihe.

Genussscheine sind Gewinnbeteiligungspapiere, die Vermögensrechte garantieren, aber keine Stimmrechte verschaffen. Für Genussscheine gibt es keine vom Gesetzgeber oder von den Börsen festgelegten Standards. Jedes Detail kann vom Emittenten individuell an die persönlichen Finanzierungsbedürfnisse angepasst werden.