Pfandbrief mit einem Emissionsvolumen von mindestens 1 Mrd. €
Als Jumbo-Pfandbrief werden Pfandbriefe bezeichnet, deren Emissionsvolumen bei mindestens einer Milliarde Euro liegt. Der Begriff Jumbo-Pfandbrief ist dabei nicht gesetzlich definiert, es gibt aber Mindeststandards vom Verband deutscher Pfandbriefbanken:
- Das Mindestemissionsvolumen ist prinzipiell einer Milliarde Euro. Bei Erstemission kann das Volumen aber 750 Millionen Euro betragen, wenn es innerhalb von 180 Tagen auf einer Milliarde Euro aufgestockt wird.
- Aufstockungen müssen mindestens 125 Millionen Euro betragen.
- Es sind mindestens fünf Market Makers zu bestimmen, die zu den üblichen Handelszeiten im Interbankenhandel, der von 9 bis 17 Uhr stattfindet, simultan Geld- und Briefkurse bis zu einem Ordervolumen von 15 Millionen Euro stellen.
- Der Pfandbrief muss spätestens 30 Tage nach Ausgabe in einen organisierten Markt eines EU-Mitgliedsstaates eingeführt werden.
Die Mindeststandards orientieren sich an den Liquiditätsvorstellungen internationaler institutioneller Anleger. Allerdings sorgt das Market Making dafür, dass auch Kleinanleger für diese Pfandbriefe börsentäglich einen Kauf- und Verkaufskurs erhalten.
Jumbo-Pfandbriefe dienen sowohl zur Refinanzierung privater Immobilienfinanzierungen (Pfandbriefe) als auch zur Refinanzierung von Kommunalkrediten (öffentliche Pfandbriefe, Kommunalobligationen). Sie werden häufig über ein Konsortium platziert, bei dem die Konsortiumsmitglieder, aber auch der Emittent selbst, die Funktion des Market Maker übernehmen können.
Pfandbriefe im börslichen Handel sind auf boerse-frankfurt.de über die Anleihensuche anzeigbar.