Pfandbrief

Langfristige Schuldverschreibung, die der Finanzierung von Baukrediten dient.

Pfandbriefe sind ähnlich ausgestattet wie Anleihen. Durch das Vorhandensein einer sog. Deckungsmasse sind sie jedoch besonders gut besichert: Ein Treuhänder kontrolliert, dass die emittierten Pfandbriefe zu jeder Zeit in gleicher Höhe durch grundpfandrechtlich besicherte Darlehen („Hypotheken“) mit mindestens gleichem Zinsertrag gedeckt sind.

Pfandbriefe haben oft eine lange Laufzeit – zum Teil beträgt diese über 25 Jahre. Vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit darf der Pfandbriefgläubiger nicht kündigen.

Pfandbriefe werden an der Börse amtlich gehandelt. Die Bezeichnung „Pfandbrief“ ist gesetzlich geschützt.

Die Emission von Pfandbriefen ist seit 19. Juli 2005 im Pfandbriefgesetz (PfandBG) geregelt.