Privatplatzierung

Sonderform eines Börsengangs: Wertpapiere eines Unternehmens werden nur einem ausgewählten Investorenkreis und nicht öffentlich über die Börse angeboten.

Wenn ein Unternehmen seine Aktien an der Börse notieren lassen möchte, kann entweder das Unternehmen selbst (Selbstemission) oder die Emissionsbank (Fremdemission) die Aktien an ausgewählte Investoren verkaufen.

Handelt es sich bei den Anteilseignern ausschließlich um sog. qualifizierte Anleger (Banken, Fonds o. Ä.) oder sind es innerhalb der gesamten EU weniger als 100 nicht qualifizierte Anleger, unterliegt das Unternehmen nicht der Prospektpflicht (siehe Art. 2 Abs. 1e EU-PR Europäische Prospektrichtlinie).

Die angebotenen Aktien können aus dem Besitz der Altaktionäre oder aus einer Kapitalerhöhung stammen.