Unternehmensanleihe, die innerhalb einer bestimmten Frist gegen Stammaktien des Unternehmens getauscht werden kann.
Wandelanleihen verbriefen ein Wandlungsrecht: Inhaber von Wandelanleihen können (müssen aber nicht) diese innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festgelegten Preis in Aktien des Unternehmens tauschen, das die Anleihe emittiert hat. Anleger haben aber auch die Möglichkeit, die Wandelanleihe wie bei einer klassischen Anleihe bis zur Endfälligkeit zu halten; in diesem Fall erhalten sie jährliche Zinszahlungen vom Schuldner, der am Ende der Laufzeit die Anleihe zurückzahlt. Der Anleiheninhaber wird also vom Gläubiger zum Unternehmensteilhaber. Aufgrund dieses Rechts hat eine Wandelanleihe eine niedrigere Verzinsung als andere Anleihen.
Die Hauptversammlung muss der Begebung einer Wandelanleihe und der damit verbundenen Kapitalerhöhung mit einer Dreiviertel-Mehrheit zustimmen. Durch die Kapitalerhöhung werden die für den Tausch notwendigen Aktien bereitgestellt. Altaktionären wird i. d. R. ein Bezugsrecht auf die Wandelanleihe gewährt.