Zweimal jährlich im März und September findet eine ordentliche Anpassung des DAX-Indizes statt. Zusätzlich findet jeweils in den verbleibenden Quartalsendmonaten eine Überprüfung der Indexzusammensetzung auf Basis der sogenannten „Fast-Entry“ und „Fast-Exit“-Regeln statt. Eine solche Indexanpassung hat den Zweck, signifikanten Verschiebungen auf der Rangliste Rechnung zu tragen. Diese können beispielsweise durch Großemissionen entstehen, die zeitnah im Index berücksichtigt werden oder durch Unternehmen, die z.B. aufgrund von größeren Verschiebungen im Free Float durch starken Kursrückgang nicht mehr die notwendige Größe (Free Float-Marktkapitalisierung) besitzen.
Zusammenfassung der Regeln zur Indexüberprüfung:
- Fast-Exit:
Ein Unternehmen wird aus dem Index genommen, wenn es sich beim Kriterium Marktkapitalisierung nicht mehr auf Rang 60 im DAX, 110 im MDAX, 180 im SDAX und 45 im TecDAX befindet. Das Unternehmen wird ersetzt durch einen Nicht-Index-Wert, der bei der Marktkapitalisierung mindestens Rang 47 im DAX, 97 im MDAX, 167 im SDAX und 35 im TecDAX erreicht. - Fast-Entry:
Ein Unternehmen wird neu in den Index aufgenommen, wenn es sich beim Kriterium Marktkapitalisierung mindestens auf Rang 33 im DAX, 83 im MDAX, 153 im SDAX und 25 im TecDAX befindet. Aus dem Index scheidet jener Wert aus, der einen Rang schlechter als 47 im DAX, 97 im MDAX, 167 im SDAX und 35 im TecDAX aufweist. - Regular-Exit:
Ein Unternehmen kann aus dem Index genommen werden, wenn es sich nicht mehr auf Rang 53 im DAX, 103 im MDAX, 173 im SDAX und 40 im TecDAX befindet. Es wird ein Wechsel durchgeführt, wenn ein Wert, der nicht im Index enthalten ist, existiert, der mindestens Rang 47 im DAX, 97 im MDAX, 167 im SDAX und 35 TecDAX erreicht. - Regular-Entry:
Ein Unternehmen kann neu in den Index aufgenommen werden, wenn es sich mindestens auf Rang 40 im DAX, 90 im MDAX, 160 im SDAX und 30 im TecDAX befindet. Es wird ein Wechsel durchgeführt, wenn ein Index-Wert existiert, der den Rang 47 im DAX, 97 im MDAX, 167 im SDAX und 35 im TecDAX aufweist.
Entsprechende Änderungen in den Indizes werden jeweils quartalsweise im März, Juni, September und Dezember bekannt gegeben. Die Berechnung der Indizes mit der neuen Zusammensetzung findet allerdings erst nach den sogenannten Verkettungsterminen rund zwei Wochen nach Bekanntgabe statt, genauer am Montag, der auf den dritten Freitag im März, Juni, September und Dezember folgt. Der Grund ist, dass an diesen Freitagen die Futures auf den DAX verfallen. So wird sichergestellt, dass sich die neue Indexzusammensetzung auch in den DAX-Futures aktuell widerspiegelt. Zudem haben Markteilnehmer die Möglichkeit, sich auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten und ihre Portfolios entsprechend anzupassen. Die Neuzusammensetzung beinhaltet aber nicht nur neue Unternehmen im Index, vierteljährlich werden auch die entsprechenden Kennzahlen in den Indizes aktualisiert und das Gewicht auf höchstens 10 Prozent gekappt. Dadurch wird verhindert, dass Schwergewichte den Index dominieren.
Ist ein Unternehmen z.B. insolvent, wird von einem anderen übernommen oder der Streubesitz fällt unter 10 Prozent, kann ein außerplanmäßiger Wechsel auch vor den festgelegten Terminen stattfinden.