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CSDR

Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR)

Die europäische Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR) ist eine der Schlüsselverordnungen, die im Nachgang der Finanzkrise von 2008 verabschiedet wurden. Die CSDR wird dazu beitragen, dass die Wertpapierabwicklung in Europa sicherer und effizienter wird.

Ziel

Ein Wertpapierzentralverwahrer (Central Securities Depository, CSD) ist eine Nachhandelsinfrastruktur, die eine zentrale Stelle für die Verwahrung von Finanzinstrumenten, z. B. von Aktien und Anleihen, bietet. CSDs ermöglichen die Bearbeitung und Abwicklung von Wertpapiertransaktionen durch Buchungseinträge, bieten Depotverwaltungsdienstleistungen an (z. B. die Verwaltung von Kapitalmaßnahmen und Rücknahmen) und spielen eine aktive Rolle bei der Gewährleistung der Integrität von Wertpapieremissionen.

Auf nationaler Ebene sind CSDs bereits stark regulierte Instanzen. Allerdings waren diese Regeln auf europäischer Ebene nicht harmonisiert, und es gab auch keine Regeln für das Passporting und die grenzüberschreitende Dimension ihrer Dienstleistungserbringung. Daher erarbeitete die Europäische Kommission einen Rechtsrahmen für CSDs - die CSDR. Die CSRD enthält auch einen für den gesamten Markt geltenden Teil, der sich auf die Maßnahmen zur Vermeidung von Abwicklungsausfällen im Markt bezieht, auch bekannt als Settlement Discipline Regime (SDR).

Die Gruppe Deutsche Börse unterstützt die europaweite Harmonisierung der Wertpapierabwicklungs- und Aufsichtsregeln für CSDs sowie das SDR, um die Marktsicherheit zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Zeitplan

Die CSD-Verordnung ist am 17. September 2014 in Kraft getreten und in ihrem Text ist eine erste begrenzte Überprüfung nach 5 Jahren vorgesehen. Die Europäische Kommission hat diesbezüglich ihre Arbeit aufgenommen und Anfang Dezember 2020 eine Konsultation zu diesem Thema veröffentlicht.


Stellungnahme der Gruppe Deutsche Börse zur CSDR-Review-Konsultation der Europäischen Kommission

Die Gruppe Deutsche Börse hat im Namen von DBG, CBF, CBL und LuxCSD ihre Stellungnahme zur Konsultation der Europäischen Kommission zur Überprüfung der CSDR abgegeben.

Gesetzesgrundlage

Den aktuellen Gesetzestext zu dieser Verordnung finden Sie hier.