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Neues Regime für Wertpapierfirmen (IFR/D)

Neues Regime für Wertpapierfirmen (IFR/D)

Zur Stärkung der Kapitalmärkte hat die Europäische Kommission in ihrer Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion im Sommer 2017 erstmals angekündigt, für einen wirkungsvolleren Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen zu sorgen. Dieses neue Regime trat im Dezember 2019 in Kraft.

Die besondere Rolle von Wertpapierfirmen für die Gesamtfunktion der EU-Finanzmärkte wird nun durch eine eigene Verordnung und Richtlinie gewürdigt, welche die Regeln für die Wertpapierfirmen vereinfachen und den grenzüberschreitenden Handel von Finanzinstrumenten in der gesamten EU erleichtern sollen.

Als Betreiber regulierter Märkte begrüßen wir die neuen Regelungen, da sie dem wichtigen Beitrag von Wertpapierfirmen für das Handelsgeschehen und der Liquiditätsversorgung gerecht werden und diese unterstützen.

Die Gruppe Deutsche Börse ist direkt durch Eurex Repo, Eurex STS and 360T sowie durch ihre Kundenbeziehungen von dem Rahmenwerk betroffen.

Ziel

Die Verordnung (2019/2033) („IFR“) und Richtlinie (2019/2034) („IFD“) sollen gewährleisten, dass zentrale Aufsichtsanforderungen für Wertpapierfirmen angemessen festgesetzt und ihre Einhaltung überwacht werden.

Zuvor unterlagen alle Wertpapierfirmen den gleichen Eigenkapital-, Liquiditäts- und Risikomanagementvorschriften wie Banken (EU Verordnung 575/2013 and Richtlinie 2013/36). Die neue Verordnung sieht nun ein besser zugeschnittenes Aufsichtssystem vor. So wird u. a. die Höhe der Kapitalanforderungen zur Risikoabsicherung für Wertpapierfirmen nach einer in drei Kategorien gestaffelten Klassifizierung bestimmt, die die Geschäftstätigkeit und das daraus resultierende Risikoprofil abbilden. Um diese Klassifizierung für die einzelnen Firmen vorzunehmen und die letztliche Höhe ihrer Kapitalanforderungen zu berechnen, werden sog. „K-Faktoren“ etabliert. Diese bauen auf den verschiedenen Risiken in den jeweiligen Aktivitäten einer Wertpapierfirma auf.

Darüber hinaus regelt die IFR, unter welchen Bedingungen Wertpapierfirmen aus Drittstaaten Marktzugang zum Europäischen Binnenmarkt erhalten und stärkt gleichzeitig die Aufsichtskompetenzen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA).

In der IFD sind weiterhin Vorschriften für die folgenden Bereiche festgelegt: das Anfangskapital von Wertpapierfirmen; die Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden sowie die Berichts- und Offenlegungspflichten. Hinzu kommen Details zur Geschäftsorganisation, Vorgaben für die Geschäftsführungen und Aufsichtsräte von Wertpapierfirmen, sowie Vergütungsregelungen.

Zeitplan

Im Dezember 2017 veröffentlichte die EU-Kommission den ersten Entwurf des überarbeiteten Rechtsrahmens. Am 26. Februar 2019 wurde eine politische Übereinkunft zwischen EU-Kommission, -Rat und -Parlament über die zugehörige Richtlinie und Verordnung erzielt.

Nachdem das EU-Parlament im April 2019 positiv über die Regularien befand, wurden die finalen Dokumente am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und traten am 25. Dezember 2019 in Kraft. Die darin vorgesehenen Bestimmungen werden 18 Monate später, ab dem 26. Juni 2021, anzuwenden sein.

Diesbezüglich hat das Bundesfinanzministerium am 17. August 2020 einen ersten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der IFD in Deutschland präsentiert.

Nach dem Ende des Level 1 Prozesses Ende 2019, begannen die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) und ESMA mit der Ausarbeitung der zugehörigen technischen Regulierungsstandards (RTS) und technischen Durchführungsstandards (ITS).

Gemäß einer von EBA publizierten und auf den regulatorischen Vorgaben basierend Übersicht, planen EBA und ESMA den Großteil der relevanten Standards, Guidelines und andere Ausarbeitungen bis Dezember 2021 fertigzustellen. Weitere Ausarbeitungen innerhalb des Level 2 Prozesses sind bis 2025 geplant.

In dem Rechtsrahmen ist zudem vorgesehen, dass im Juni 2024 der Überprüfungsprozess für die Regelungen beginnt, während im Juni 2026 die Umsetzungsphase des Rechtsrahmens endet.