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EMIR
Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR)
Infolge der durch die weltweite Finanzkrise ausgelösten Verwerfungen haben die internationalen Regulatoren ihr Augenmerk verstärkt auf die Derivatemärkte gerichtet. Angesichts der enormen Risiken, die vom unregulierten außerbörslichen (over-the-counter, OTC) Markt ausgingen, setzte sich die Erkenntnis durch, dass die Stärkung von Transparenz im börslichen Handel einen entscheidenden Beitrag zur künftigen Stabilität der internationalen Finanzmärkte leisten kann. Hier setzt die Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) an.
Ziel
Beim G20-Gipfel in Pittsburgh 2009 verständigten sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten darauf, dass bis Ende 2012 alle standardisierten Derivatekontrakte über zentrale Gegenparteien (Central Counterparties, CCP) verrechnet werden sollen. Zudem müssen große Teile des OTC-Handels besichert abgewickelt und an zentrale Transaktionsregister gemeldet werden. In der Europäischen Union wird diese Zielsetzung durch EMIR bereits umgesetzt.
Die schrittweise Umsetzung der Clearingpflicht hat Licht in die komplexen und undurchsichtigen OTC-Derivatemärkte gebracht, indem sie das Netzwerk der Gegenparteien vereinfacht und ihr Gesamtsystemrisiko reduziert hat, indem sie das Kreditrisiko der Gegenparteien unabhängig bewertet und eine angemessene Besicherung gewährleistet. Vor allem aber hat die Clearingpflicht dazu beigetragen, die den OTC-Märkten innewohnenden Risiken auf ihre Hauptteilnehmer zu begrenzen, indem sie die gegenseitige Absicherung privater Verluste organisiert und so das Finanzsystem im weiteren Sinne schützt und künftige Rettungsaktionen durch die Steuerzahler vermeidet.
Zeitplan
EMIR ist im August 2012 in Kraft getreten. Seit Ende 2013 müssen alle Derivategeschäfte an ein Transaktionsregister gemeldet werden. Die meisten europäischen zentralen Gegenparteien haben im ersten Halbjahr 2014 eine Zulassung als EMIR-konforme zentrale Gegenpartei erhalten. Die Pflicht, bilateral abgeschlossene Geschäfte über eine zentrale Gegenpartei zu verrechnen, wurde zwischem Juli 2016 und 2019 schrittweise eingeführt - allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Verpflichtung für bestimmte Gegenparteien oder Produkte/Dienstleistungen.
Seitdem wurde EMIR zweimal überarbeitet. Eine gezielte Überarbeitung von EMIR, die EMIR REFIT, trat im Juni 2019 in Kraft. Die REFIT enthält hauptsächlich Änderungen, die darauf abzielen, das gute Funktionieren der Verordnung zu gewährleisten und kleineren Marktteilnehmern regulatorische Erleichterungen bei der Meldung und dem Clearing zu bringen. Insbesondere wurde eine Mindestschwelle für die Clearingpflicht eingeführt, um kleine finanzielle Gegenparteien zu entlasten. Darüber hinaus wurde die Befreiung von der Clearingpflicht für Pensionsfondsvereinbarungen um zwei Jahre bis Juni 2021 verlängert, mit der Möglichkeit, zweimal um ein Jahr zu verlängern, und es wurde ein Mandat zur Prüfung einer Befreiung von der Clearingpflicht für Geschäfte, die aus Dienstleistungen zur Risikominderung nach dem Handel resultieren, aufgenommen.
Eine zweite Tranche der Überarbeitung des EMIR-Rahmens bezieht sich auf die CCP-Aufsicht, die sich sowohl mit der Beaufsichtigung von EU-CCPs als auch mit den Zulassungs- und Anerkennungsanforderungen für CCPs aus Drittländern befasst. Diese Änderungen sind im Januar 2020 in Kraft getreten. Nach wichtigen Level-2-Arbeiten für die Anwendung des neuen Rahmens, die im Herbst 2020 verabschiedet wurden, ist der CCP-Aufsichtsausschuss der ESMA für die Bewertung und Entscheidung über die Anerkennung von CCPs aus Drittländern auf der Grundlage ihrer systemischen Bedeutung für die EU zuständig.
Im September 2020 kündigte die Europäische Kommission eine zeitlich begrenzte und bedingte Gleichwertigkeit für CCPs aus dem Vereinigten Königreich an, um Marktstörungen nach dem Ende der Brexit-Übergangszeit zu vermeiden, und forderte gleichzeitig die Branche auf, ihre Engagements und ihre Abhängigkeit von CCPs aus dem Vereinigten Königreich, die für die EU systemisch wichtig sind, zu reduzieren. Insbesondere wird diese zusätzliche Zeit es dem CCP-Aufsichtsausschuss der ESMA ermöglichen, die Systemrelevanz britischer CCPs zu überprüfen und zu einer abschließenden Bewertung zu gelangen, "ob eine Drittland-CCP oder einige ihrer Clearingdienste von so erheblicher Systemrelevanz sind, dass diese CCP nicht für die Erbringung bestimmter Clearingdienste oder -tätigkeiten anerkannt werden sollte."