Service Navigation

Brexit

Brexit

Am 31. Januar 2020 trat das Vereinigte Königreich (UK) aus der Europäischen Union (EU). Gemäß dem Austrittsabkommen begann dann die 12-monatige Übergangszeit, in der die EU und das Vereinigte Königreich über die Grundlagen ihrer zukünftigen Beziehung verhandelten und ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abschließen sollten.

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Abkommen in Kraft getreten. Während das Abkommen Bestimmungen enthält, die Bereiche wie den Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie die Zusammenarbeit in anderen Bereichen umfassen, ist der Rahmen für Finanzdienstleistungen begrenzt. Stattdessen haben die EU und das Vereinigte Königreich eine Absichtserklärung veröffentlicht, um einen Rahmen für die regulatorische Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen zu schaffen.

Folglich können Finanzdienstleistungsunternehmen nicht von dem zuvor genutzten EU-Pass profitieren. Stattdessen wird der Marktzugang hauptsächlich über Äquivalenzentscheidungen geregelt. Da Äquivalenzentscheidungen jedoch nur für eine begrenzte Anzahl von EU-Regelwerken existieren und kurzfristig einseitig zurückgezogen werden können, sind sie kein Ersatz für das derzeitige EU-Pass-Regime für Marktteilnehmer.

Da die EU-Vorschriften im Vereinigten Königreich nicht mehr gelten, könnten in Zukunft abweichende regulatorische Rahmenbedingungen entstehen, die die Gleichwertigkeit beider Systeme und damit den grenzüberschreitenden Marktzugang beeinträchtigen könnten.

Daher sollten Marktteilnehmer ihre langfristige Brexit-Lösung abschließen, um Cliff-Edge-Risiken zu vermeiden, nachdem die Äquivalenzentscheidung ausläuft oder zurückgezogen wird.

Wir stehen unseren Kunden als starker Partner zur Seite

Die Gruppe Deutsche Börse beobachtet und analysiert das Post-Brexit-Umfeld sehr genau.

Für die Gruppe Deutsche Börse ist es von vorrangigem Interesse, dass der Zugang zu unserer Infrastruktur für unsere im Vereinigten Königreich ansässigen Kunden weiterhin aufrechterhalten wird. Hierzu ergreifen unsere Geschäftseinheiten entlang unserer Wertschöpfungskette die geeigneten Maßnahmen.

Gleichzeitig unterstützen wir unsere Kunden, die ihre Geschäfte in die EU verlagern wollen. Hierzu haben wir eigens ein Brexit Transition Team eingerichtet, das die Member Readiness sicherstellt.

Darüber hinaus hat die Gruppe Deutsche Börse mit dem Partnerschaftsprogramm des zentralen Kontrahenten (CCP) Eurex Clearing eine marktbasierte Alternative zum Clearing von Zinsswaps innerhalb der EU entwickelt. Das Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern (u. a. Handelshäuser, Endkunden und Handelsplattformen) gestaltet.


Zukünftiger Marktzugang

London

Bisher hat die Europäische Kommission nur vorläufige Äquivalenzentscheidungen für britische CSDs und britische CCPs erlassen, während das Vereinigte Königreich der EU bereits in einer Reihe von Finanzdienstleistungsbereichen Äquivalez gewährt hat.