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Aufsichtsrat
Aufsichtsrat Deutsche Börse AG
Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG setzt sich gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 Nr. 2 MitbestG und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Deutsche Börse AG aus 16 Mitgliedern – hiervon 8 Anteilseigner- und 8 Arbeitnehmervertreter – zusammen.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Überwachung der Geschäftsführung, die Bestellung des Vorstands und die Genehmigung wichtiger unternehmerischer Planungen und Entscheidungen.
Die Amtsdauer eines Mitglieds des Aufsichtsrats beträgt drei Jahre.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutsche Börse AG
*) Arbeitnehmervertreter
Zusätzliche Mandate
Die Aufstellung der Mitgliedschaften der Aufsichtsratsmitglieder in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen finden Sie in der anliegenden Liste. Diese Mandate können auch den Lebensläufen der Aufsichtratsmitglieder entnommen werden, die oben verfügbar sind.