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Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse

Als Leitungsorgan der öffentlich-rechtlichen FWB® Frankfurter Wertpapierbörse ist die Geschäftsführung für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Börsenorganen zugewiesen sind.

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Geschäftsführung ist im Börsengesetz verankert. Hiernach leitet die Geschäftsführung die Börse in eigener Verantwortung. Einzelne Leitungsaufgaben, die der Geschäftsführung zukommen, sind u.a.:

  • Zulassung von Personen und Unternehmen zum Börsenhandel
  • Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung, Unterbrechung und Einstellung des Börsenhandels
  • Entscheidungen über die Preisfeststellung von Wertpapieren
  • Regelung der Organisation und des Geschäftsablaufes der Börse
  • Aufrechterhaltung der Ordnung in den Börsenräumen.

Entsprechend dem Organisationsmodell der Aktiengesellschaft werden die Managementaufgaben von einer Börsengeschäftsführung wahrgenommen, während der Börsenrat als Kontroll- und Rechtssetzungsorgan fungiert. Die Börsengeschäftsführung ist als Leitungsorgan mit der Wahrnehmung der den Börsen übertragenen öffentlichen Verwaltung betraut. Sie stellt sicher, dass börsenrelevante Gesetze, Verordnungen, Geschäftsbedingungen und sonstige Regelungen befolgt und eingehalten werden. Sie kann in diesem Zusammenhang auch andere Personen beauftragen, diese Aufgaben zu übernehmen.

Als Leitungsorgan der FWB, einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, ist die Geschäftsführung der FWB somit auch Träger öffentlicher Verwaltung. Sie kann nach außen Verwaltungsakte erlassen und ist damit Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn.

Geschäftsführung der FWB:

  • Eric Leupold (Vorsitzender)
  • Dr. Cord Gebhardt (stellv. Vorsitzender)
  • Melanie Dannheimer
  • Frank Hoba
  • Michael Krogmann