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MAD/MAR
Marktmissbrauchsrichtlinie/Marktmissbrauchsverordnung (MAD/MAR)
Die Marktmissbrauchsrichtlinie (Market Abuse Directive, MAD) und die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation, MAR) sollen die Integrität der europäischen Finanzmärkte gewährleisten und das Anlegervertrauen stärken. Jegliches rechtswidrige Verhalten an den Finanzmärkten ist verboten. Das Konzept des Marktmissbrauchs erstreckt sich für gewöhnlich auf den Insiderhandel, die rechtswidrige Offenlegung von internen Informationen und Marktmanipulation.
Ziel
Das Ziel von MAD/MAR besteht darin, die europäischen Finanzmärkte noch effizienter, transparenter und vertrauenswürdiger zu gestalten und gleiche Voraussetzungen für alle Wirtschaftsteilnehmer in den Mitgliedstaaten zu schaffen. Die Bestimmungen von MAD/MAR sind Teil der Bestrebungen, Marktmissbrauch zu bekämpfen.
Die Anwendung von MAR ist nicht nur auf Finanzinstrumente beschränkt, die zum Handel an einem regulierten Markt zugelassen wurden oder für die ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Sie deckt auch Finanzinstrumente, die zum Handel über multilaterale Handelssysteme oder an einem organisierten Handelssystem zugelassen wurden oder dort gehandelt werden, sowie Emissionszertifikate ab.
MAR sieht Mindestanforderungen für Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse vor, die den zuständigen nationalen Behörden gemäß nationalem Recht übertragen werden sollten. Des Weiteren beinhaltet sie eine Reihe von Verwaltungssanktionen.
Das Rahmenwerk stärkt den Kampf gegen Marktmissbrauch auf allen Rohstoff- und verwandten Derivatemärkten, verbietet ausdrücklich die Manipulation von Benchmarks wie LIBOR und stärkt die Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse der Aufsichtsbehörden.
Zeitplan
MAD ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 12. April 2003 in Kraft getreten. MAR wurde am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist seit dem 3. Juli 2016 wirksam.
Im Oktober 2019 führte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) nach einem förmlichen Ersuchen der Europäischen Kommission eine Konsultation zur Funktionsweise der MAR durch, die ein breites Spektrum möglicher Änderungen an bestimmten Bestimmungen der MAR sowie Fragen im Zusammenhang mit dem Rechtstext in seiner aktuellen Form umfasste. Auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung und der Beiträge zu ihrer Konsultation wurde die ESMA mit der Erstellung eines Berichts beauftragt. Im September 2020 veröffentlichte die ESMA ihren Bericht, einschließlich ihrer Empfehlungen an die Kommission. Die Kommission wird voraussichtlich im Jahr 2022 mit der Überprüfung der MAR beginnen und dabei die Empfehlungen der ESMA berücksichtigen.