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Finanztransaktionssteuer

Finanztransaktionssteuer (FTT)

Mit dem Vorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) im Jahr 2011 wollte die Europäische Union einst sicherstellen, dass der Finanzsektor seinen fairen Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Finanzkrise von 2007/08 leistet. Die Gruppe Deutsche Börse kann dieses Ziel zwar nachvollziehen, ist aber der Ansicht, dass dies bereits durch andere Initiativen erreicht wurde, die in den letzten zehn Jahren zur Förderung der Finanzmarktstabilität durchgeführt wurden.

Darüber hinaus bringt die Finanztransaktionssteuer vielen Studien zufolge nicht die erhofften Vorteile, sondern hat stattdessen unbeabsichtigte Folgen und steht im Widerspruch zu vielen der aktuellen wichtigen Regulierungsinitiativen der Europäischen Kommission, einschließlich der Kapitalmarktunion (CMU).

Zu den erwarteten Folgen gehört die Verlagerung von Unternehmen in andere Länder, in denen es keine Finanztransaktionssteuer gibt, um die Besteuerung zu vermeiden, was die regulatorische Aufsicht und Kontrolle sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union schwächen würde. Negative Auswirkungen werden auch für die private Altersvorsorge und die Realwirtschaft erwartet, da die Steuer wahrscheinlich von Kleinanlegern getragen würde - und dies vor dem Hintergrund, dass die Beteiligung von Kleinanlegern als entscheidend für die Schaffung von Wohlstand im Privatsektor gilt und ein Hauptziel der Kapitalmarktunion ist. Ebenso könnte die Finanztransaktionssteuer kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weiter davon abhalten, sich an den Kapitalmärkten zu engagieren, da sie eine zusätzliche steuerliche Belastung darstellt - und das zu einer Zeit, in der die Unterstützung von KMU eigentlich im Mittelpunkt der politischen Initiativen der Europäischen Kommission steht.

Im Laufe der Jahre haben sowohl die Europäische Kommission als auch die deutsche Regierung wiederholt Initiativen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer gestartet. Im Jahr 2015 gaben zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter Deutschland und Frankreich, im Rahmen der sogenannten „verstärkten Zusammenarbeit“ bekannt, dass sie eine „grundsätzliche Einigung“ erzielt haben. Bis heute wurde jedoch keine rechtsverbindliche Einigung erzielt.

Weitere Informationen zur Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.