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CSDR

Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer (CSDR)

Ein Zentralverwahrer (Central Securities Depository, CSD) ist eine Post-Trading-Infrastruktur, die eine zentrale Stelle für die Hinterlegung von Finanzinstrumenten (z. B. Aktien und Anleihen) bietet. Zentralverwahrer ermöglichen die Verarbeitung und Abrechnung von Wertpapiertransaktionen im Effektengiro, erbringen Verwahrungsdienstleistungen (z. B. die Verwaltung von Kapitalmaßnahmen und Rücknahmen) und spielen eine aktive Rolle bei der Gewährleistung der Integrität von Wertpapieremissionen.

Aufgrund ihrer Bedeutung waren Zentralverwahrer auf nationaler Ebene stark reguliert, aber die grenzüberschreitende Dimension und die Passporting-Regeln waren aufgrund fehlender Harmonisierung auf europäischer Ebene kaum vorhanden. Um dieses Problem anzugehen, wurde die europäische Zentralverwahrerverordnung (CSDR) als eine der wichtigsten Vorschriften nach der Finanzkrise von 2008 verabschiedet und trat im September 2014 in Kraft.

Die neue Regelung sorgt dafür, dass die Abrechnung in Europa sicherer und effizienter wird. Sie enthält auch einen Abschnitt, der für den gesamten Markt gilt und sich auf die Maßnahmen zur Vermeidung von Abwicklungsfehlern auf dem Markt bezieht, auch bekannt als Settlement Discipline Regime (SDR).

Im Jahr 2022 initiierte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der CSDR mit dem Ziel, die Effizienz der Abwicklungsmärkte in der EU zu verbessern. Nach einer Einigung zwischen den Mitgesetzgebern trat das CSDR Refit im Januar 2024 in Kraft, wobei die Rechtsakte der Stufen 2 und 3 noch durch ESMA erarbeitet und schrittweise umgesetzt werden.

Die Gruppe Deutsche Börse unterstützt die Harmonisierung der Wertpapierabwicklungs- und Aufsichtsregeln für Zentralverwahrer in Europa sowie das SDR, um die Marktsicherheit zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Weitere Informationen zur Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.