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MAD / MAR

Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) / Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) und die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) gewährleisten die Integrität und Transparenz der europäischen Finanzmärkte und stärken das Vertrauen der Anleger durch die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Wirtschaftsteilnehmer in den Mitgliedstaaten als Teil der Bemühungen zur Bekämpfung des Marktmissbrauchs. Der Begriff des Marktmissbrauchs umfasst in der Regel Insider-Geschäfte, die unrechtmäßige Weitergabe von Insider-Informationen und Marktmanipulation, die allesamt verboten sind.

Die MAD ist im April 2003 in Kraft getreten, während die MAR seit Juli 2016 in Kraft ist. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist nicht nur auf Finanzinstrumente beschränkt, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind oder für die ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt gestellt wurde. Sie gilt auch für Finanzinstrumente, die zum Handel zugelassen sind oder über Multilaterale Handelssysteme (MTF) gehandelt werden, für Finanzinstrumente, die über Organisierte Handelssysteme (OTF) gehandelt werden, und für Emissionszertifikate.
Der Rahmen stärkt den Kampf gegen Marktmissbrauch auf den Rohstoff- und verwandten Derivatemärkten, verbietet ausdrücklich die Manipulation von Benchmarks wie LIBOR und stärkt die Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse der Regulierungsbehörden.

Im Oktober 2019 führte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) nach einem förmlichen Ersuchen der Europäischen Kommission eine Konsultation zur Funktionsweise der MAR durch, die ein breites Spektrum möglicher Änderungen an bestimmten Bestimmungen der MAR umfasste. Im Anschluss an den Bericht der ESMA leitete die Kommission 2022 die Überprüfung der MAR ein. 

Weitere Informationen über die Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.