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EMIR

Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR)

In Anbetracht der enormen Risiken, die der unregulierte OTC-Markt birgt, hat die EU mit EMIR versucht, das Clearing von Derivatkontrakten durch zentrale Gegenparteien (CCPs) zu standardisieren und für einen Großteil des OTC-Handels eine Abwicklung auf besicherter Basis vorzuschreiben. Die schrittweise Umsetzung der Clearingpflicht hat Licht in die komplexen und undurchsichtigen OTC-Derivatemärkte gebracht. Sie vereinfachte das Netzwerk der Gegenparteien und verringerte insgesamt das Systemrisiko, indem sie das Kreditrisiko der Gegenparteien unabhängig bewertet und eine angemessene Besicherung gewährleistet.

Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2012 wurde EMIR zweimal überarbeitet und die dritte Überprüfung ist noch im Gange, während die erste geplante Überarbeitung von EMIR im Juni 2019 in Kraft trat. Die Überarbeitung enthielt hauptsächlich Änderungen, die darauf abzielten, das reibungslose Funktionieren der Verordnung zu gewährleisten und kleineren Marktteilnehmern regulatorische Erleichterungen bei der Berichterstattung und beim Clearing zu verschaffen. So wurde insbesondere ein Mindestschwellenwert für die Clearingpflicht eingeführt, um kleine finanzielle Gegenparteien zu entlasten.

Die zweite Überarbeitung des EMIR-Rahmens wurde 2020 abgeschlossen und betrifft die CCP-Aufsicht, die sich sowohl mit der Beaufsichtigung von EU-CCPs als auch mit den Zulassungs- und Anerkennungsanforderungen für CCPs aus Drittländern befasst. Gemäß dem neuen Rahmen ist der CCP-Aufsichtsausschuss der ESMA für die Bewertung und Entscheidung über die Anerkennung von CCPs aus Drittländern auf der Grundlage ihrer systemischen Bedeutung für die EU zuständig. Im September 2020 kündigte die Europäische Kommission eine zeitlich begrenzte und bedingte Gleichwertigkeit für CCPs aus dem Vereinigten Königreich an, um Marktstörungen nach dem Ende der Brexit-Übergangszeit zu vermeiden und forderte gleichzeitig die Branche auf, ihre Engagements und ihre Abhängigkeit von CCPs aus dem Vereinigten Königreich, die für die EU systemisch wichtig sind, zu verringern.

Zu diesem Zweck wurde 2022 der dritte Überprüfungsprozess eingeleitet, der darauf abzielt, die übermäßige Exposition gegenüber CCPs aus Drittländern zu verringern und die Effizienz der Clearingmärkte der Union zu verbessern. Der Vorschlag umfasst aktive Konten mit Mindestanforderungen an die Aktivität bei europäischen CCPs. Nach einer politischen Einigung zwischen den Mitgesetzgebern über die endgültige Fassung der Änderungen im Februar 2024, steht die EMIR 3.0 vor dem formellen Annahmeverfahren im Europäischen Parlament und im Rat. Für den Fall, dass die eingeführten quantitativen Anforderungen nicht zu der beabsichtigten Verlagerung von Clearingaktivitäten auf die europäischen CCPs führen, könnte 24 Monate nach Anwendungsbeginn von EMIR 3.0 ein weiterer Überprüfungsprozess folgen.

Weitere Informationen zur Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.