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Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien

Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien

Die Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie für CCPs ist das letzte fehlende Teil im Puzzle der Umsetzung der G20-Ziele. Sie wird die durch EMIR eingeführten hohen Standards ergänzen und die Rolle der CCPs als neutraler Risikomanager für die Finanzmärkte bestätigen. Ihr Ziel ist es, Maßnahmen festzulegen, die in extremen, aber plausiblen Fällen finanzieller Notlagen zu ergreifen sind, und die Kontinuität des Clearings wichtiger kritischer Kontrakte zu gewährleisten, wobei der Einsatz öffentlicher Mittel ausgeschlossen und die Finanzstabilität gewahrt wird.

Nach der Annahme durch die Mitgesetzgeber wurde der endgültige Gesetzestext im Januar 2021 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat im darauffolgenden Monat in Kraft. Die ESMA führte wichtige Level-2-Arbeiten durch, um die Anwendung des Dossiers zu spezifizieren, insbesondere in Bezug auf die kontrafaktische Situation „Kein Gläubiger - kein Nachteil“ (NCWO) und den zweiten technischen Standard „Skin in the Game“ (SITG). Die neuen Regeln für die Sanierung und Abwicklung von CCPs sind seit August 2022 vollständig anwendbar. Die EU ist damit eine der ersten Jurisdiktionen, die über einen vollwertigen Sanierungs- und Abwicklungsrahmen verfügt und damit auf globaler Ebene den Maßstab vorgibt.

Weitere Informationen über die Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.