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Listing Act

Listing Act

Eines der Hauptziele der Kapitalmarktunion (CMU) ist die Verbesserung des Zugangs zu marktbasierten Finanzierungsquellen für Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Der Listing Act zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen und die öffentlichen Kapitalmärkte der EU für alle EU-Unternehmen attraktiver zu machen, indem Unternehmen jeder Größe, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die Notierung an europäischen Börsen erleichtert wird. Dies wird ihnen helfen, zu wachsen und ihre Finanzierung zu diversifizieren, was besonders für KMU wichtig ist, die aktuell zu sehr auf Bankkredite angewiesen sind.

Das Gesetz über die Börsenzulassung umfasst Änderungen der Prospektverordnung, der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und der MiFIR/MiFID II sowie eine neue Richtlinie über Mehrstimmrechtsaktienstrukturen (MVSS). Mit der neuen Regelung werden die Offenlegungspflichten eingegrenzt und die Prospektregelung durch eine EU-weite Standardisierung von Format, Sprache und Seitenumfang vereinfacht. Dadurch werden die Rahmenbedingungen für die Börsennotierung erheblich verbessert und die Attraktivität eines Börsengangs erhöht, was vielen Start-ups den Weg an die europäischen Finanzmärkte ebnen könnte.

Der ursprüngliche Vorschlag wurde von der Kommission im Jahr 2024 initiiert, wobei die Mitgesetzgeber bereits im Februar 2024 eine vorläufige Einigung über den endgültigen Text erzielten. Sein Inkrafttreten hängt von der endgültigen Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat der EU ab, wobei die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde (ESMA) beauftragt wurde, anschließend Durchführungsmaßnahmen für Stufe 2 und 3 des Gesetzgebungsprozesses zu entwerfen.

Weitere Informationen zur Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.