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SRD II

Aktionärsrechterichtlinie II (SRD II)

Die Richtlinie über Aktionärsrechte (SRD II) zielt darauf ab, Unzulänglichkeiten der Corporate Governance in Bezug auf börsennotierte Unternehmen und ihrer Vorstände, Aktionäre (institutionelle Anleger und Vermögensverwalter), Intermediäre und Berater für die Stimmrechtsvertretung (z. B. Unternehmen, die Dienstleistungen für Aktionäre erbringen, insbesondere Stimmrechtsberatung) zu beheben. Die Richtlinie erleichtert es den Aktionären, ihre bestehenden Rechte gegenüber den Unternehmen zu nutzen und diese Rechte erforderlichenfalls zu erweitern.

Die SRD wurde 2017 verabschiedet, in nationales Recht umgesetzt und ist seit 2019 vollständig anwendbar. Im Jahr 2023 forderte die Kommission die EBA und die ESMA auf, Bereiche für weitere Fortschritte und detaillierte politische Vorschläge zur Wirksamkeit der Richtlinie zu ermitteln. Der daraufhin von EBA und ESMA erstellte Bericht wird als Grundlage für die anstehenden Analyse der Europäischen Kommission zu der Umsetzung der SRD II und für einen möglichen Überprüfungsprozess dienen.

Die Gruppe Deutsche Börse begrüßt Lösungen, die eine stärkere Einbindung der Aktionäre, eine bessere Verantwortung des Unternehmensmanagements und ein Handeln im langfristigen Interesse des Unternehmens sicherstellen.

Weitere Informationen zur Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.