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CSRD

Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet alle großen Unternehmen und alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen) zur Offenlegung von Informationen über die Risiken und Chancen, die sich für sie aus sozialen und ökologischen Fragen ergeben, sowie über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschen und Umwelt. Die CSRD stellt sicher, dass Investoren und andere Interessengruppen Zugang zu Informationen haben, die für die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen und der finanziellen Risiken und Chancen, die sich aus Nachhaltigkeitsfragen ergeben, relevant sind.

Die Richtlinie wurde angenommen und im Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, woraufhin einige Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) angenommen und veröffentlicht wurden. Im Jahr 2024 haben die Mitgesetzgeber zweimal eine politische Einigung erzielt, um die Annahmefristen für bestimmte ESRS zu verschieben.

Die Gruppe Deutsche Börse hat sich stets für die Einführung kohärenter Berichtsstandards eingesetzt, die über den reinen Klimabereich hinausgehen und unabhängig von der Art der Finanzierung gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen sollen.

Weitere Informationen über die Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.