Service Navigation

ESG-Benchmarks

ESG Benchmarks

Die Einführung von ESG-Benchmarks zielte darauf ab, die Benchmark-Methoden EU-weit zu standardisieren und transparenter zu machen, um Anlegern, die eine klimabewusste Anlagestrategie verfolgen wollen, eine Orientierung zu bieten. Damit eine Benchmark als EU-Klima-Benchmark bezeichnet werden kann, müssen technische Mindeststandards erfüllt werden, z. B. die Reduzierung der Kohlenstoffemissionen im Jahresvergleich und ein großes Engagement in Sektoren, die in hohem Maße zu den Klimazielen beitragen.

Im Anschluss an eine Regulierungsinitiative der Kommission im Jahr 2018 haben die Mitgesetzgeber zwei kohlenstoffarme Benchmarks verabschiedet - die EU-Klimaschutz-Benchmarks und die an den Pariser Beschlüssen orientierten EU-Benchmarks, die im April 2020 vollständig in Kraft traten. Neben den beiden Benchmarks verabschiedete die EU auch nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsanforderungen für Benchmarks, einschließlich der Offenlegung der Ausrichtung auf das Pariser Abkommen.

Die Gruppe Deutsche Börse begrüßt die Einführung von zwei Benchmarks und die erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Produkte.

Weitere Informationen über die Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.