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REMIT

Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT)

Die Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) ist eine EU-Verordnung, mit der die Transparenz und Stabilität der europäischen Energiemärkte erhöht und gleichzeitig Insiderhandel und Marktmanipulation bekämpft werden sollen. Der Hauptzweck von REMIT besteht darin, Marktmissbrauch auf dem Großhandelsmarkt für Gas und Strom in Europa zu verbieten, und sie gilt für alle physischen und finanziellen Geschäfte, wenn die Lieferung für das EU-Netz bestimmt ist. REMIT ist Teil des „dritten Pakets“ von Vorschriften, mit denen die EU auf dem Weg zu einem einheitlichen Großhandelsmarkt vorangetrieben werden soll:

  • Definition von Marktmissbrauch, einschließlich Marktmanipulation, versuchter Marktmanipulation oder Insiderhandel,
  • ausdrückliches Verbot von Marktmissbrauch,
  • die effektive und rechtzeitige Offenlegung von Insider-Informationen durch die Marktteilnehmer,
  • Verpflichtung für Unternehmen, die professionell Geschäfte vermitteln, verdächtige Transaktionen zu melden.

Wer ein Geschäft zur Lieferung innerhalb der EU abwickelt - egal, wo auf der Welt er seinen Sitz hat - unterliegt diesen Vorschriften. In diesem Sinne unterscheidet sich REMIT von vielen Finanzvorschriften. REMIT wird von nationalen Regulierungsbehörden (NRB) durchgesetzt, bei denen es sich in der Regel um Energieregulierungsbehörden handelt. In Deutschland ist beispielsweise die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas, eine gemeinsame Einrichtung der Bundesnetzagentur, der deutschen Regulierungsbehörde für die Strom-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahnmärkte, und des Bundeskartellamts, für die Durchführung der REMIT zuständig. Die gesamte Arbeit wird EU-weit von ACER, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, koordiniert.

REMIT ist im Dezember 2011 in Kraft getreten, wobei die Meldepflicht seit 2015 gilt. Seit 2015 müssen alle Teilnehmer Informationen über ihre Handelsaktivitäten auf und neben den organisierten Marktplätzen an ACER melden.

Weitere Informationen zur Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.