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Taxonomieverordnung

Taxonomieverordnung

Die EU-Nachhaltigkeitstaxonomie ist ein wichtiges Instrument für die Markttransparenz. Sie dient als Klassifizierungssystem, das Kriterien für wirtschaftliche Aktivitäten definiert, die mit den Klima- und Energiezielen für 2030 und dem europäischen Green Deal in Einklang stehen. Zu diesem Zweck definiert die EU-Taxonomie eindeutig, was eine nachhaltige Wirtschaftstätigkeit ist, schützt Finanz- und Nichtfinanzunternehmen vor Greenwashing und ermöglicht es ihnen, Investitionen in Aktivitäten zu lenken, die allgemein als nachhaltig verstanden werden.

Allerdings sieht die Taxonomie bisher weder Beschränkungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit (z. B. Kapitalanforderungen) noch Anreize vor. Der Schwerpunkt liegt vielmehr auf den Auswirkungen des Unternehmens auf die Nachhaltigkeitsziele. Im endgültigen Text wurden einige umstrittene Tätigkeiten als nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten aufgenommen, z. B. Kernenergie oder Gas, aber (noch) nicht Tätigkeiten wie Chemie, Automobilbau oder Maschinenbau.

Nach dem Vorschlag der Kommission und der endgültigen Einigung zwischen den Mitgesetzgebern trat die Taxonomie-Verordnung im Juli 2020 in Kraft und wurde seither mehrfach durch delegierte Rechtsakte ergänzt. Die Gruppe Deutsche Börse begrüßte ein gemeinsames Klassifizierungssystem und bekräftigte die Notwendigkeit einer globalen Interoperabilität zwischen nachhaltigen Taxonomiesystemen, um die Schaffung ungleicher Wettbewerbsbedingungen zu vermeiden.

Weitere Informationen über die Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.