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Zukunftsfinanzierungs-gesetz

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) zielt darauf ab, mehr privates Kapital zu mobilisieren und die Attraktivität des Standorts Deutschland zu erhöhen. Das Gesetz richtet sich insbesondere an neue, innovative Start-ups, aber auch an andere kleine und mittlere Unternehmen, die einen erheblichen Teil der deutschen Wirtschaft ausmachen. Es zielt darauf ab, starke Kapitalmärkte zu entwickeln und Finanzmittel für Investitionen zu mobilisieren, die eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Chancen für Unternehmen in der Wachstumsphase spielen.

Mit dem Gesetz wurden die Bedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen durch neue Steuervorschriften verbessert und der Zugang zu den Kapitalmärkten durch die Senkung des für einen Börsengang erforderlichen Mindestkapitals erleichtert. Wichtig ist, dass das Zukunftsfinanzierungsgesetz bei der Digitalisierung der Kapitalmärkte Pionierarbeit geleistet hat, indem es elektronische Aktien in den Kreis der zulässigen Wertpapiere aufgenommen hat. Damit wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, in dem Wertpapiere elektronisch unter Verwendung einer Distributed-Ledger-Technologie (DLT) ausgegeben und übertragen werden können.

Der verabschiedete Gesetzestext wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit 2023 in Kraft. Die Gruppe Deutsche Börse hat die Initiative unterstützt und wird auch weiterhin Innovationen auf den Kapitalmärkten durch aktive Umsetzung und eine Vordenkerrolle fördern.

Weitere Informationen zur Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.