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Offenlegungsverordnung (SFDR)

Offenlegungsverordnung (SFDR)

Die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) schreibt Vermögensverwaltern und anderen Finanzmarktteilnehmern die Offenlegung von ESG-Daten vor. Die SFDR wurde als Teil eines Pakets legislativer Maßnahmen neben der EU-Taxonomie mit dem Ziel eingeführt, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzmarktteilnehmer und Vermögensverwalter in Bezug auf Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Anlageprozessen zu schaffen.

Mit der SFDR wurden Anforderungen an die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) und OGAW-Manager eingeführt, standardisierte Angaben darüber zu machen, wie ESG-Faktoren auf Fonds- und Produktebene integriert werden. Ein wesentlicher Teil der Anforderungen gilt für alle Vermögensverwalter, unabhängig davon, ob sie einen ESG- oder Nachhaltigkeitsfokus haben, was die Zuverlässigkeit und das Vertrauen in die Märkte erhöht.

Nach der Verabschiedung durch die Mitgesetzgeber trat die SFDR Anfang 2021 in Kraft und ist seit Anfang 2023 vollständig anwendbar. 

Die Gruppe Deutsche Börse fällt selbst nicht in den Geltungsbereich der SFDR, steht aber den Kunden mit Reporting-Lösungen und Analysen und Ratings zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.