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OGAW V & AIFM

Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW V) & Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM)

Die fünfte Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW V) und die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) haben die operative Landschaft des europäischen Investmentfondsmarktes neu gestaltet. Die OGAW-Richtlinie, die sich auf Investmentfonds bezieht, führt einheitliche Regeln ein, die es ermöglichen, Investmentfonds grenzüberschreitend anzubieten, während die AIFM, die sich auf Hedgefonds und Private Equity bezieht, Regeln für die Zulassung, Beaufsichtigung und Überwachung der Manager solcher Fonds vorschreibt. Beide Richtlinien zielen gemeinsam darauf ab, einen Rahmen zu schaffen, der die Transparenz erhöht und einen besseren Anlegerschutz gewährleistet.

Die Marktteilnehmer, insbesondere die als Verwahrstellen bestellten Banken, sahen sich aufgrund dieses Regulierungspakets mit erheblichen operativen und rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, die ihr Betriebsmodell, einschließlich der Nutzung von Marktinfrastrukturanbietern, beeinträchtigt haben könnten. Im Jahr 2021 leitete die Kommission einen Überprüfungsprozess ein, der zu einem Vorschlag zur Änderung sowohl der AIFM als auch der OGAW führte. Die Mitgesetzgeber haben die vorgeschlagenen Änderungen im Februar 2024 angenommen, die vorbehaltlich der Umsetzung in nationales Recht in Kraft treten werden.

Weitere Informationen zur Positionierung der Gruppe Deutsche Börse zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.