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Systematische Internalisierer

Systematische Internalisierer

Was ist ein systematischer Internalisierer (SI)?

SIs sind definiert als „Wertpapierfirmen, die in organisierter und systematischer Weise häufig in erheblichem Umfang Handel für eigene Rechnung treiben, wenn sie Kundenaufträge außerhalb eines geregelten Marktes, eines MTF oder eines OTF ausführen“. Das ursprüngliche Konzept wurde zwar bereits 2007 in MiFID I eingeführt, es war jedoch auf den Aktienhandel beschränkt und hinsichtlich seiner Systemrelevanz wurden keine quantitativen Angaben gemacht.

Zu diesem Zweck umfasst das Konzept nun die Handelsplatzkategorie OTF und den Begriff „in erheblichem Umfang“. Damit wird das SI-System nun auf Eigenkapitalinstrumente (Einlagenscheine, ETFs, Zertifikate und ähnliche Finanzinstrumente) und Nichteigenkapitalinstrumente (Derivate, Anleihen, strukturierte Finanzprodukte und Emissionszertifikate) erweitert.

Ob „in erheblichem Umfang“ gehandelt wird, bemisst sich entweder nach dem Anteil, den der OTC-Handel am Gesamthandelsvolumen der Wertpapierfirma in einem bestimmten Finanzinstrument hat, oder nach dem Umfang des OTC-Handels der Wertpapierfirma, bezogen auf das Gesamthandelsvolumen in der Europäischen Union in einem bestimmten Finanzinstrument. Darüber hinaus dürfen SIs anders als ein Handelsplatz nicht die Kauf- und Verkaufsinteressen Dritter zusammenführen.

Worin bestehen die Kriterien für systematische Internalisierer bei Aktien und Eigenkapitalinstrumenten?

Häufig und systematisch

Eine Wertpapierfirma internalisiert häufig und systematisch, wenn die Zahl der OTC-Geschäfte in liquiden Instrumenten, die von der Wertpapierfirma im Rahmen der Ausführung von Kundenaufträgen für eigene Rechnung abgeschlossen werden, 0,4 % der Gesamtanzahl an Geschäften mit dem entsprechenden Finanzinstrument, die in dem gleichen Zeitraum innerhalb der Union an einem beliebigen Handelsplatz oder OTC ausgeführt werden, entspricht oder überschreitet. Eine Wertpapierfirma sollte im Durchschnitt mindestens täglich für eigene Rechnung in einem Instrument handeln, um die Kriterien „häufig und systematisch“ zu erfüllen.

Für Aktien, Einlagenscheine, ETFs, Zertifikate oder ähnliche Finanzinstrumente, für die kein liquider Markt wie in Artikel 2(1)(17)(b) MiFIR festgelegt besteht, gilt die Bedingung als erfüllt, wenn die Wertpapierfirma in den letzten sechs Monaten im Durchschnitt täglich OTC in demselben Finanzinstrument gehandelt hat.

In erheblichem Umfang

Eine Wertpapierfirma internalisiert in erheblichem Umfang, wenn das Volumen des OTC-Handels, das sie im Rahmen der Ausführung von Kundenaufträgen für eigene Rechnung ausführt, in den vergangenen sechs Monaten den folgenden Prozentsätzen entsprach oder diese überschritten hat:

  • 15 % des Gesamtumsatzes, den die Wertpapierfirma mit diesem Finanzinstrument für eigene Rechnung oder im Namen der Kunden getätigt hat und der an einem Handelsplatz oder OTC getätigt wurde; oder
  • 0,4 % des Gesamtumsatzes, der mit diesem Finanzinstrument innerhalb der Union an einem Handelsplatz oder OTC getätigt wurde.

Die Wertpapierfirma muss auf der Grundlage der Daten der letzten sechs Monate vierteljährlich prüfen, ob sie die oben genannten Bedingungen erfüllt. Diese Prüfungen werden am ersten Werktag der Monate Januar, April, Juli und Oktober ausgeführt. Neu emittierte Instrumente werden erst berücksichtigt, nachdem die historischen Daten einen Zeitraum von mindestens drei Monaten abdecken.

Sind beide oben genannten Bedingungen erfüllt, muss die Wertpapierfirma innerhalb von zwei Monaten allen in den Artikeln 13, 14, 15 und 16 MiFIR festgelegten Anforderungen nachkommen.

Bei der Festlegung der numerischen Schwellen, die zur Beurteilung der Merkmale häufig, systematisch und in erheblichem Umfang angewandt werden, empfiehlt die ESMA der Europäischen Kommission, die potenziell vorhandenen Zwischenglieder zwischen dem System der systematischen Internalisierer und der Handelspflicht wie in Artikel 23 MiFIR definiert zu klären und gegebenenfalls zu berücksichtigen.

Worin bestehen die Kriterien für systematische Internalisierer bei Anleihen?

Häufig und systematisch

Eine Wertpapierfirma internalisiert häufig und systematisch, wenn die Zahl der OTC-Geschäfte in liquiden Instrumenten, die von der Wertpapierfirma in den letzten sechs Monaten für eigene Rechnung abgeschlossen wurden, 2–3 % der Gesamtanzahl an Geschäften mit dem entsprechenden Finanzinstrument, die in dem gleichen Zeitraum innerhalb der Union an einem beliebigen Handelsplatz oder OTC ausgeführt werden, entspricht oder überschreitet. Eine Wertpapierfirma sollte im Durchschnitt mindestens einmal wöchentlich für eigene Rechnung in einem Instrument handeln, um die Kriterien „häufig und systematisch“ zu erfüllen.

Für Instrumente, für die kein liquider Markt besteht, gilt die Bedingung als erfüllt, wenn die Wertpapierfirma in den letzten sechs Monaten im Durchschnitt einmal wöchentlich außerbörslich in demselben Finanzinstrument gehandelt hat.

In erheblichem Umfang

Eine Wertpapierfirma internalisiert in erheblichem Umfang, wenn das Volumen des OTC-Handels, das sie für eigene Rechnung ausführt, in den vergangenen sechs Monaten den folgenden Prozentsätzen entsprach oder diese überschritten hat:

  • 25 % des gesamten Nominalbetrags, den die Wertpapierfirma mit diesem Finanzinstrument für eigene Rechnung oder im Namen der Kunden getätigt hat und der an einem Handelsplatz oder OTC getätigt wurde; oder
  • 0,5–1,5 % des gesamten Nominalbetrags, der mit diesem Finanzinstrument innerhalb der Union an einem Handelsplatz oder OTC getätigt wurde.

Die Wertpapierfirma muss auf der Grundlage der Daten der letzten sechs Monate vierteljährlich prüfen, ob sie die oben genannten Bedingungen erfüllt. Diese Prüfungen werden am ersten Werktag der Monate Januar, April, Juli und Oktober ausgeführt. Neu emittierte Instrumente werden erst berücksichtigt, nachdem die historischen Daten einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen abdecken.

Sind beide oben genannten Bedingungen erfüllt, muss die Wertpapierfirma innerhalb von zwei Monaten allen Anforderungen im Zusammenhang mit der systematischen Internalisierung und insbesondere Artikel 18 MiFIR nachkommen.

Worin bestehen die Kriterien für systematische Internalisierer bei strukturierten Finanzprodukten?

Häufig und systematisch

Eine Wertpapierfirma internalisiert häufig und systematisch, wenn die Zahl der OTC-Geschäfte in liquiden Instrumenten, die von der Wertpapierfirma in den letzten sechs Monaten für eigene Rechnung abgeschlossen wurden, 3–5 % der Gesamtanzahl an Geschäften mit dem entsprechenden Finanzinstrument, die in dem gleichen Zeitraum innerhalb der Union an einem beliebigen Handelsplatz oder OTC ausgeführt werden, entspricht oder überschreitet. Eine Wertpapierfirma sollte im Durchschnitt mindestens einmal wöchentlich für eigene Rechnung in einem Instrument handeln, um die Kriterien „häufig und systematisch“ zu erfüllen.

Für Instrumente, für die kein liquider Markt besteht, gilt die Bedingung als erfüllt, wenn die Wertpapierfirma in den letzten sechs Monaten im Durchschnitt einmal wöchentlich außerbörslich in demselben Finanzinstrument gehandelt hat.

In erheblichem Umfang

Eine Wertpapierfirma internalisiert in erheblichem Umfang, wenn das Volumen des OTC-Handels, das sie für eigene Rechnung ausführt, in den vergangenen sechs Monaten den folgenden Prozentsätzen entsprach oder diese überschritten hat:

  • 30 % des gesamten Nominalbetrags, den die Wertpapierfirma mit diesem Finanzinstrument für eigene Rechnung oder im Namen der Kunden getätigt hat und der an einem Handelsplatz oder OTC getätigt wurde; oder
  • 1,5–3 % des gesamten Nominalbetrags, der mit diesem Finanzinstrument innerhalb der Union an einem Handelsplatz oder OTC getätigt wurde.

Die Wertpapierfirma muss auf der Grundlage der Daten der letzten sechs Monate vierteljährlich prüfen, ob sie die oben genannten Bedingungen erfüllt. Diese Prüfungen werden am ersten Werktag der Monate Januar, April, Juli und Oktober ausgeführt. Neu emittierte Instrumente werden erst berücksichtigt, nachdem die historischen Daten einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen abdecken.

Sind beide oben genannten Bedingungen erfüllt, muss die Wertpapierfirma innerhalb von zwei Monaten allen Anforderungen im Zusammenhang mit der systematischen Internalisierung und insbesondere Artikel 18 MiFIR nachkommen.

Worin bestehen die Kriterien für systematische Internalisierer bei Derivaten?

Häufig und systematisch

Eine Wertpapierfirma internalisiert häufig und systematisch, wenn die Zahl der OTC-Geschäfte in einer spezifischen Klasse von Derivaten, die von der Wertpapierfirma in den letzten sechs Monaten für eigene Rechnung abgeschlossen wurden, 2–3 % der Gesamtanzahl an Geschäften mit dem entsprechenden Finanzinstrument, die in dem gleichen Zeitraum innerhalb der Union an einem beliebigen Handelsplatz oder OTC ausgeführt werden, entspricht oder überschreitet. Eine Wertpapierfirma sollte im Durchschnitt mindestens einmal wöchentlich für eigene Rechnung in einer solchen Klasse von Derivaten handeln, um die Kriterien „häufig und systematisch“ zu erfüllen.

Für Klassen von Derivaten, für die kein liquider Markt besteht, gilt die Bedingung als erfüllt, wenn die Wertpapierfirma in den letzten sechs Monaten im Durchschnitt einmal wöchentlich außerbörslich in derselben Klasse von gehandelt hat.

In erheblichem Umfang

Eine Wertpapierfirma internalisiert in erheblichem Umfang, wenn das Volumen des OTC-Handels, das sie für eigene Rechnung ausführt, in den vergangenen sechs Monaten den folgenden Prozentsätzen entsprach oder diese überschritten hat:

  • 25 % des gesamten Nennbetrags, den die Wertpapierfirma mit diesem Finanzinstrument für eigene Rechnung oder im Namen der Kunden getätigt hat und der an einem Handelsplatz oder OTC getätigt wurde; oder
  • 0,5–1,5 % des gesamten Nennbetrags, der mit diesem Finanzinstrument innerhalb der Union an einem Handelsplatz oder OTC getätigt wurde.

Die Wertpapierfirma muss auf der Grundlage der Daten der letzten sechs Monate vierteljährlich prüfen, ob sie die oben genannten Bedingungen erfüllt. Diese Prüfungen werden am ersten Werktag der Monate Januar, April, Juli und Oktober ausgeführt. Neu emittierte Instrumente werden erst berücksichtigt, nachdem die historischen Daten einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen abdecken.

Sind beide oben genannten Bedingungen erfüllt, muss die Wertpapierfirma innerhalb von zwei Monaten allen Anforderungen im Zusammenhang mit der systematischen Internalisierung und insbesondere Artikel 18 MiFIR nachkommen.

Worin bestehen die Kriterien für systematische Internalisierer bei Emissionszertifikaten?

Häufig und systematisch

Eine Wertpapierfirma internalisiert häufig und systematisch, wenn die Zahl der OTC-Geschäfte in liquiden Emissionszertifikaten, die von der Wertpapierfirma in den letzten sechs Monaten für eigene Rechnung abgeschlossen wurden, 3–5 % der Gesamtanzahl an Geschäften mit der entsprechenden Art von Emissionszertifikaten, die in dem gleichen Zeitraum innerhalb der Union an einem beliebigen Handelsplatz oder OTC ausgeführt werden, entspricht oder überschreitet. Eine Wertpapierfirma sollte im Durchschnitt mindestens einmal wöchentlich für eigene Rechnung in dieser Art von Emissionszertifikaten handeln, um die Kriterien „häufig und systematisch“ zu erfüllen.

Für Instrumente, für die kein liquider Markt besteht, gilt die Bedingung als erfüllt, wenn die Wertpapierfirma in den letzten sechs Monaten im Durchschnitt einmal wöchentlich außerbörslich in dieser Art von Emissionszertifikaten gehandelt hat.

In erheblichem Umfang

Eine Wertpapierfirma internalisiert in erheblichem Umfang, wenn das Volumen des OTC-Handels, das sie für eigene Rechnung ausführt, in den vergangenen sechs Monaten den folgenden Prozentsätzen entsprach oder diese überschritten hat:

  • 30 % des gesamten Nominalbetrags, den die Wertpapierfirma mit dieser Art von Emissionszertifikaten für eigene Rechnung oder im Namen der Kunden getätigt hat und der an einem Handelsplatz oder OTC getätigt wurde; oder
  • 1,5–3 % des gesamten Nominalbetrags, der mit dieser Art von Emissionszertifikaten innerhalb der Union an einem Handelsplatz oder OTC getätigt wurde.

Die Wertpapierfirma muss auf der Grundlage der Daten der letzten sechs Monate vierteljährlich prüfen, ob sie die oben genannten Bedingungen erfüllt. Diese Prüfungen werden am ersten Werktag der Monate Januar, April, Juli und Oktober ausgeführt. Sind beide oben genannten Bedingungen erfüllt, muss die Wertpapierfirma innerhalb von zwei Monaten allen Anforderungen im Zusammenhang mit der systematischen Internalisierung und insbesondere Artikel 18 MiFIR nachkommen.

Schwellenwerte für Nichteigenkapitalinstrumente1

Anleihen  
Schwellenwert für häufig und systematisch (liquide Instrumente)Zahl der Geschäfte, die von der Wertpapierfirma für eigene Rechnung OTC ausgeführt wurden/Gesamtzahl der Geschäfte mit demselben Instrument in der EU2 – 3%*
Schwellenwert für häufig und systematisch (illiquide Instrumente)Mindesthandelsfrequenzmindestens einmal wöchentlich
Schwellenwert für in erheblichem Umfang – Kriterium 1Volumen des OTC-Handels der Wertpapierfirma in einem Instrument für eigene Rechnung/Gesamtvolumen im selben Instrument, das von der Wertpapierfirma gehandelt wurde25%
Schwellenwert für in erheblichem Umfang – Kriterium 2Volumen des OTC-Handels der Wertpapierfirma in einem Instrument für eigene Rechnung/Gesamtvolumen im selben Instrument in der EU0.5 – 1.5%

* und mindestens einmal wöchentlich

SFPs  
Schwellenwert für häufig und systematisch (liquide Instrumente)Zahl der Geschäfte, die von der Wertpapierfirma für eigene Rechnung OTC ausgeführt wurden/Gesamtzahl der Geschäfte mit demselben Instrument in der EU3 – 5%*
Schwellenwert für häufig und systematisch (illiquide Instrumente)Mindesthandelsfrequenzmindestens einmal wöchentlich
Schwellenwert für in erheblichem Umfang – Kriterium 1Volumen des OTC-Handels der Wertpapierfirma in einem Instrument für eigene Rechnung/Gesamtvolumen im selben Instrument, das von der Wertpapierfirma gehandelt wurde30%
Schwellenwert für in erheblichem Umfang – Kriterium 2Volumen des OTC-Handels der Wertpapierfirma in einem Instrument für eigene Rechnung/Gesamtvolumen im selben Instrument in der EU1.5 – 3.0%

* und mindestens einmal wöchentlich

Derivate  
Schwellenwert für häufig und systematisch (liquide Instrumente)Zahl der Geschäfte, die von der Wertpapierfirma für eigene Rechnung OTC ausgeführt wurden/Gesamtzahl der Geschäfte mit demselben Instrument in der EU2 – 3%*
Schwellenwert für häufig und systematisch (illiquide Instrumente)Mindesthandelsfrequenzmindestens einmal wöchentlich
Schwellenwert für in erheblichem Umfang – Kriterium 1Volumen des OTC-Handels der Wertpapierfirma in einem Instrument für eigene Rechnung/Gesamtvolumen im selben Instrument, das von der Wertpapierfirma gehandelt wurde25%
Schwellenwert für in erheblichem Umfang – Kriterium 2Volumen des OTC-Handels der Wertpapierfirma in einem Instrument für eigene Rechnung/Gesamtvolumen im selben Instrument in der EU0.5 – 1.5%

* und mindestens einmal wöchentlich

Emissionszertifikate  
Schwellenwert für häufig und systematisch (liquide Instrumente)Zahl der Geschäfte, die von der Wertpapierfirma für eigene Rechnung OTC ausgeführt wurden/Gesamtzahl der Geschäfte mit demselben Instrument in der EU3 – 5%*
Schwellenwert für häufig und systematisch (illiquide Instrumente)Mindesthandelsfrequenzmindestens einmal wöchentlich
Schwellenwert für in erheblichem Umfang – Kriterium 1Volumen des OTC-Handels der Wertpapierfirma in einem Instrument für eigene Rechnung/Gesamtvolumen im selben Instrument, das von der Wertpapierfirma gehandelt wurde30%
Schwellenwert für in erheblichem Umfang – Kriterium 2
 
Volumen des OTC-Handels der Wertpapierfirma in einem Instrument für eigene Rechnung/Gesamtvolumen im selben Instrument in der EU1.5 – 3.0%

* und mindestens einmal wöchentlich

1) gemäß den technischen Empfehlungen der ESMA an die Kommission zu MiFID II und MiFIR (19. Dezember 2014 | ESMA/2014/1569)