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EU-Taxonomie

EU-Taxonomie

Gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung müssen nach § 289b HGB berichtspflichtige Unternehmen offenlegen, inwiefern ihre Wirtschaftstätigkeiten ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomieverordnung darstellen. Für diese Beurteilung wurden im delegierten Rechtsakt zur Ergänzung der EU-Taxonomieverordnung ((EU) 2021/2139) technische Bewertungskriterien vorgegeben, die sich zurzeit ausschließlich auf Wirtschaftsaktivitäten konzentrieren, die zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Seit dem Jahr 2022 muss gemäß dem delegierten Rechtsakt von Unternehmen der Anteil der taxonomiekonformen (aligned) und nicht taxonomiekonformen Umsätze sowie der Investitions- und Betriebsausgaben berichtet werden.

Als Unternehmen, das zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet ist, berichten wir seit dem Geschäftsjahr 2021 auf Gruppenebene unsere Umsatzerlöse, Betriebskosten und Investitionsausgaben, die unter die EU-Taxonomieverordnung fallen.


Für das Geschäftsjahr 2022 haben wir keine Wirtschaftstätigkeiten identifiziert, die vom delegierten Rechtsakt abgedeckt sind. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2022 keine wesentlichen Investitions- oder Betriebsausgaben identifiziert, die in den Anwendungsbereich des delegierten Rechtsakts fallen.

unsere Quoten an taxonomiefähigen bzw. nicht taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten bzw. Investitions- und Betriebsausgaben sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Grundlagen für die Ermittlung der Quoten 

Die Quoten wurden gemäß den Anforderungen aus Artikel 8 des delegierten Rechtsakts ermittelt. Die Ermittlung der taxonomiekonformen Quoten basiert auf den folgenden Grundlagen:

Umsatzerlöse

Die Quote der taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten wurde ermittelt, indem die Umsatzanteile taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten (Zähler) durch den Gesamtumsatz (Nenner) dividiert wurden. Der Nenner basiert auf den Umsatzerlösen gemäß IAS 1.82(a), wie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Für weitere Details verweisen wir auf unseren Konzernabschluss.

Wir haben die Anwendung der EU-Taxonomieverordnung auf unser Geschäftsmodell anhand der Auflistung von Wirtschaftsaktivitäten des delegierten Rechtsakts überprüft. Unser Geschäftsmodell beruht im Wesentlichen auf folgenden Tätigkeiten:

  • Integration verschiedener Finanzmarktdienstleistungen wie Ratings, Index- und Analytikdienstleistungen, Handel, Clearing, Abwicklung, Verwahrung von Wertpapieren, Marktdatenservices sowie Liquiditäts- und Sicherheitenmanagement 
  • Angebot dieser Dienstleistungen für verschiedene Anlageklassen 
  • Entwicklung und Betrieb eigener elektronischer Systeme für sämtliche Prozesse entlang der Wertschöpfungskette, um neutrale Marktplätze bereitzustellen 

Die o. g. Pfeiler unseres Geschäftsmodells sind nicht explizit in den Wirtschaftsaktivitäten und Vorgaben des delegierten Rechtsakts aufgeführt. Unsere Analyse beschränkte sich daher ausschließlich auf folgende Wirtschaftstätigkeiten:

  • 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 
  • 8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen

Betriebskosten und Investitionsausgaben

Die Quote der taxonomiekonformen Betriebskosten (OpEX) haben wir ermittelt, indem wir unsere betrieblichen Aufwendungen mit den Wirtschaftstätigkeiten, die gemäß der EU-Taxonomieverordnung einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten, abgeglichen haben. 

Analog dazu haben wir die Quote der taxonomiekonformen Investitionsausgaben (CapEx) ermittelt. Investitionsausgaben sind alle Zugänge an immateriellen und materiellen Vermögenswerten ohne Abschreibungen, ohne Neubewertungen und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Goodwill ist ebenfalls nicht in der Berechnung taxonomiekonformer Investitionsausgaben enthalten, da es sich nicht um einen immateriellen Vermögenswert nach IAS 38 handelt. 

Betriebskosten und Investitionsausgaben betrachten wir als taxonomiekonform, wenn der Output aus einer taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit stammt. Wir haben im delegierten Rechtsakt die folgenden Wirtschaftstätigkeiten identifiziert und analysiert, die grundsätzlich zu taxonomiekonformen Betriebskosten bzw. Investitionsausgaben führen könnten:

  • Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik
  • Renovierung bestehender Gebäude
  • Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) 
  • Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 
  • Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
  • Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten