Service Navigation

Kommissionshandel

Kommissionshandel Handel im eigenen Namen auf fremde Rechnung.

Beim Kommissionshandel tätigen Börsenteilnehmer Wertpapiergeschäfte im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung. Beispiele für den Kommissionshandel an der Börse sind die Wertpapiergeschäfte der Banken, die diese im Auftrag ihrer Kunden durchführen.

Einzelheiten zum Kommissionsgeschäft regelt das Handelsgesetzbuch.

Ähnliche Themen

Mehr Wissenswertes?

Einfach einen anderen Begriff im Börsenlexikon nachschlagen.